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EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung

Nicht-Kaufleute, "kleinere" Gewerbetreibende und Freiberufler wie z.B. Ärzte sind nicht zur Erstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Erstellung der Einnahmen- Überschussrechnung ist ebenfalls Bestandteil unserer Dienstleistung.

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