Unternehmensbesteuerung
(R)Evolution in der Finanzbuchhaltung...
Ab sofort bieten wir Ihnen auch das "digitale Buchen" an. Gerne stelle ich Ihnen diese Möglichkeit persönlich vor.
Finanzbuchhaltung
Wichtig ist für uns, dass Sie die Auswertungen, die Sie bezahlen und ohnehin erstellen müssen, sinnvoll verwenden. Allein die Pflichterfüllung gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung) soll die betriebswirtschaftliche Auswertung nicht sein. Vielmehr ist die betriebswirtschaftliche Auswertung ein Instrument, mit dessen Hilfe Sie Ihr Unternehmen steuern.
Um den maximalen Nutzen zu erreichen, gestalten wir die Auswertungen entsprechend Ihren Wünschen und Anforderungen. Auswertungen wie Sie sie wünschen- egal ob in grafischer Form oder in klassischer Form.
FinanzbuchhaltungLohnbuchführung
Wir erstellen die Lohnabrechnung von allen Unternehmensformen. Sämtliche damit im Zusammenhang stehender Schriftverkehr und das umfangreiche "Formularwesen" ist Bestandteil unserer Dienstleistung.
Hierzu gehören z.B. die Meldungen an die Berufsgenossenschaft, an die Krankenkassen, Arbeitsbescheinigungen, Lohnsteueranmeldungen, Lohnfortzahlung, Urlaubsverwaltung, Sozialversicherungsmeldungen, usw.
Beratungen zu steuerlich und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen werden selbstverständlich von uns angeboten.
Sie bekommen auf Wunsch die Lohnabrechnung fertig zur Weiterleitung an Ihre Arbeitnehmer unter Beachtung der aktuellsten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung.
Anlagenbuchführung
Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Anlagenbuchführung. Die Anlagenbuchführung wird monatlich geführt und direkt in die Finanzbuchaltung eingepflegt. So wird die betriebswirtschaftliche Auswertung zum aussagekräftigen Gestaltungsinstrument.
Jahresabschluss
Als Kaufmann sind Sie zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diesen erstellen wir den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sowohl nach steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten. Ein ausführlicher Erläuterungsbericht ist Bestandteil des Jahresabschlusses.
Viele Banken fordern Plausibilitätsbeurteilungen des Jahresabschlusses an. Diese Beurteilung erstellen wir Ihnen bei Bedarf gerne.
Die Veröffentlichung im Unternehmensregister wird von uns bei Wunsch ebenfalls vorgenommen.
EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
Nicht-Kaufleute, "kleinere" Gewerbetreibende und Freiberufler wie z.B. Ärzte sind nicht zur Erstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Erstellung der Einnahmen- Überschussrechnung ist ebenfalls Bestandteil unserer Dienstleistung.
Betriebliche Steuererklärungen
Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen und/ oder Körperschaftsteuererklärungen werden von uns selbstverständlich erstellt. Auch Stromsteuererstattungsanträge (für produziernde Gewerbetreibende) gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Betriebsprüfung
Eine Situation, vor der sich viele Unternehmen (unnötigerweise) fürchten- die Betriebsprüfung des Finanzamts.
Auch in dieser Situation werden wir Ihnen tatkräftig zur Seite stehen. Viele Prüfungen finden bei uns in der Kanzlei statt. Erster Ansprechpartner des Betriebsprüfers sind daher in vielen Fällen wir. So können Sie sich auch in dieser Zeit konzentriert Ihrer Arbeit widmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Prüfungen in Ihren Geschäftsräumen zur Verfügung.
Steuerbelastungsberechnung von verschiedenen Szenarien
Oftmals müssen Sie sich als Unternehmer zwischen zwei Varianten entscheiden. Soll die Anschaffung des Wirtschaftsgutes durchgeführt werden oder doch noch ein Jahr gewartet werden? Soll eine Umwandlung in eine andere Rechtsform erfolgen oder soll die jetzige beigehalten werden. Fragen, die immer auch auf steuerliche Aspekte zu untersuchen sind. Diese Steuerbelastungsberechnungen führen wir gerne durch.